Unsere Fachdienste im Überblick

Ambulante Rehabilitation Suchtkranker

Therapieverbund Sucht

Probleme mit Suchtmitteln?

Fast 6 Mio. Menschen leiden in Deutschland unter Alkohol- und/oder Medikamentenabhängigkeit; viele wissen nicht, dass es sich um eine chronische Erkrankung handelt.

Leider entschließen sich die meisten erst zu einer Therapie, wenn sich die Schwierigkeiten im Lebensumfeld angehäuft haben, z.B. Ermahnungen am Arbeitsplatz, familiäre Spannungen oder körperliche Folgeschäden.

Von Alkoholabhängigkeit ist die Rede, wenn

  • zunehmend der starke Wunsch oder eine Art Zwang besteht Alkohol zu konsumieren
  • man zunehmend mehr trinken muss, um die beabsichtigte Wirkung hervorzurufen
  • Interessen auf Kosten des Alkoholkonsums vernachlässigt werden
  • Beginn, Beendigung oder Menge des Konsums nicht mehr kontrolliert werden können
  • Körperlicher Entzug vorliegt
  • der Konsum von Suchtmitteln zu körperlichen (z.B. Fettleber), sozialen (Arbeitsplatzgefährdung, Führerscheinverlust), familiären (Partnerschaftskonflikte) oder seelischen (Depressionen, Ängste) Problemen geführt hat
  • man trinken muss um Entzugssymptome zu lindern.

Von einem deutlichen Missbrauch von Alkohol kann gesprochen werden, wenn

  • Alkohol zu unpassender Gelegenheit konsumiert wird
    (z.B. beim Autofahren, zu unüblichen Tageszeiten, in der Schwangerschaft)
  • langfristig übermäßig oder bis zum Rausch getrunken wird
  • zur Besserung der seelischen Befindlichkeit getrunken wird.

Warum muss eine Suchterkrankung behandelt werden?

Alle Erfahrung zeigt, dass es Abhängigen kaum gelingt, nur mit dem Willen von ihrem Suchtverhalten loszukommen. Mit jedem misslungenen Versuch abstinent zu leben sinkt das Selbstvertrauen und es häufen sich Schwierigkeiten im familiären, gesundheitlichen und beruflichen Bereich an.

Ein Alkohol- oder Medikamentenproblem bewirkt tiefgreifende Veränderungen im Denken, Fühlen und Handeln der Betroffenen. Die Ursache hierfür wird fälschlicherweise im eigenen Charakter, in den Lebensumständen oder bei den Angehörigen gesucht, so dass dies zu sozialen Schwierigkeiten führt, die wiederum die Erkrankung verstärken.

Es entsteht ein Teufelskreis, dem ohne Hilfe von außen nicht beizukommen ist.

Wie kann die Suchterkrankung behandelt werden?

Suchterkrankungen können sowohl ambulant (der Patient lebt weiterhin zu Hause) als auch stationär (Stationäre Reha in Form eines befristeten Aufenthaltes in einer Fachklinik) behandelt werden.

Welche Behandlung für den einzelnen Patienten besser geeignet ist, entscheidet sich im Einzelfall. Auskunft darüber erteilen der behandelnde Hausarzt oder Mitarbeiter der Suchtberatungsstellen der Diakonischen Werke in Altenkirchen und in Westerburg, des Caritasverbandes in Betzdorf oder der Kliniken Wied, die gemeinsam mit Ihnen die geeignete Behandlungsform finden.

Seit August 2000 wird die ambulante Rehabilitationsbehandlung auch im Westerwald von dem o.g. Institutionen, die sich zu einem Therapieverbund zusammengeschlossen haben, durchgeführt.

Was erwartet Sie in der Ambulanten Reha Sucht?

Wöchentlich finden 1 - 2 Gruppensitzungen in der Zeit von 18:00 - 19:45 Uhr statt. Dort reden Sie mit anderen Betroffenen unter therapeutischer Leitung über Ihre Probleme, lernen die Hintergründe Ihrer Suchterkrankung verstehen und neue Formen eines abstinenten Lebensstils kennen.

Sie können sich entweder in Altenkirchen, Betzdorf, Neuwied oder in Westerburg einer bestehenden Gruppe anschließen.

Es finden regelmäßige Einzelgespräche mit Arzt und Psychologen statt, wobei auch Gesprächsraum für Sie und Ihre Familienmitglieder besteht.

Welcher Weg führt zur ambulanten Reha?

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich an eine der aufgeführten Suchtberatungsstellen oder an die Kliniken Wied. Dort wird man Sie über das für Sie geeignete Reha-Angebot informieren und Ihnen beim Beantragen der therapeutischen Maßnahme behilflich sein.

Die ambulante Therapiemaßnahme ist von den Rentenversicherungen und den Krankenkassen anerkannt.

Interesse?

Dann wenden Sie sich an eine der folgenden Stellen und fragen Sie nach ambulanter Reha:

Diakonisches Werk Altenkirchen
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20
www.diakonie-altenkirchen.de

Caritasverband Betzdorf
Wagnerstr. 1
57518 Betzdorf
Tel.: 02741 / 9760 0
www.caritas-betzdorf.de

Caritasverband Neuwied
Heddesdorfer Straße 5
56564 Neuwied
Tel.: 02631 / 98 75-60
www.caritas-neuwied.de

Kliniken Wied
Mühlental
57629 Wied b. Hachenburg
Tel.: 02662 / 806 0
www.kliniken-wied.de

Diakonisches Werk Westerburg
Hergenrother Str. 2
56457 Westerburg
Tel.: 02663 / 9430 0
www.diakonie-westerwald.de

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Betreuungsverein

Betreuungsverein

Mit ein wenig Zeit, Verständnis und Engagement

können Sie gesetzliche Betreuerin bzw. gesetzlicher Betreuer für einen Menschen werden, der Hilfe bei der Regelung seiner Angelegenheiten braucht.

Wann werden Betreuerinnen oder Betreuer bestellt?

Das Vormundschaftsgericht bestellt Betreuerinnen bzw. Betreuer, wenn ein volljähriger Mensch in Situationen kommt, die er alleine nicht bewältigen kann. Dies kann aufgrund einer psychischen Erkrankung sowie einer körperlichen Behinderung der Fall sein. Betreuerinnen und Betreuer handeln als gesetzliche Vertreter in einem begrenzten Bereich, in dem Betreute Hilfe benötigen.

Ziel einer Betreuung

Das wichtigste Ziel ist ein persönlicher, vertrauensvoller Kontakt. Der betreute Mensch soll nicht bevormundet werden, sondern so selbständig und selbstbestimmt wie möglich bleiben. Er soll folglich so viel Unterstützung erhalten, wie erforderlich. Betreuerinnen und Betreuer stehen oft in Kontakt mit Ärzten, Behörden, Banken, Arbeitgebern, Vermietern u.ä.

Wer kann Betreuerin bzw. Betreuer werden?

Grundsätzlich können alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger gesetzliche Betreuungen übernehmen, wenn sie bereit sind, sich für einen Mitmenschen zu engagieren. Die Anforderungen an die Eignung der Betreuerinnen und Betreuer hängen immer von den zu regelnden Angelegenheiten ab.

Welche Aufgaben hat der Betreuungsverein?

Als "Betreuungsverein im Diakonischen Werk Altenkirchen e.V." führen unsere Fachkräfte rechtliche Betreuungen nach dem "Betreuungsgesetz". Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auf Beschluss des Vormundschaftsgerichts tätig werden, handelt es sich ausschließlich um sozialpädagogische Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung in der Führung von Betreuungen.
Darüber hinaus unterstützen, beraten und bilden wir ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer fort. Dazu dient u.a. ein regelmäßig stattfindender Erfahrungsaustausch ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer sowie die Beratungsstelle des Vereins im Diakonischen Werk.

Der Verein bietet seinen Mitgliedern eine kostenlose Haftpflichtversicherung im Rahmen ihrer Betreuungstätigkeiten. Die Mitgliedschaft im Betreuungsverein ist beitragsfrei. Spenden, mit denen Sie die Arbeit des Betreuungsverein unterstützen möchten, erbitten wir auf folgendes Konto: Ev. Kirchenkreis Altenkirchen, Kreissparkasse Altenkirchen (BLZ 573 510 30), Kto-Nr.: 2170 "Betreuungsverein".

Bei Fragen zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung beraten die Mitarbeitenden gern ausführlich und individuell. Formulierungshilfen (des Bundesministeriums der Justiz, der EKD und der Deutschen Bischofskonferenz, der Betreuungsbehörde und der -vereine im Kreis Altenkirchen u.a.) stehen als Broschüren oder zum download zur Verfügung ... >> mehr ...

Wir informieren Sie gerne ausführlicher:

Betreuungsverein

im Diakonischen Werk Altenkirchen e.V.
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 / 8008-20
Telefax: 02681 / 8008-82

Wolfram Westphal, Dipl.-Sozialarbeiter
Martina Kubalski-Schumann, Dipl.-Sozialarbeiterin
Gabriele Uhr, Verwaltungsangestellte
Nadja Walkenbach, Dipl.-Sozialarbeiterin

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Angebote zum Thema
"Betriebliche Suchtprävention"

Info-Veranstaltung

Grundlegende Informationen zu typischen Fehlreaktionen, Empfehlung einer gestuften Vorgehensweise, Elemente von Betriebsvereinbarungen, Hinweise auf das Hilfesystem

2 Zeitstunden

Seminarreihe

Grundinformationen zum besseren Erkennen und Verstehen, Bedeutung von Co-Abhängigkeit, Übungen in Gesprächsführung, "Konstruktiver Leidensdruck" über gestufte Vorgehensweise, Eckpunkte möglicher Betriebsvereinbarungen

2-4 Einheiten à 2 Std.

Tagesveranstaltung

Inhalte wie bei der Seminarreihe, zusätzlich arbeits- und strafrechtliche Rahmenbedingungen oder Therapie- und Behandlungsansätze aus ärztlicher Sicht

ganztags

Moderation bei der Erstellung einer Betriebsvereinbarung
Inhouse - Schulungen zur betrieblichen Suchtprävention
Impulsreferat und Präsentation von Muster-Dienstvereinbarungen

jeweils nach individueller Absprache

Das Diakonische Werk Altenkirchen ist Sitz je einer vom Land Rheinland-Pfalz anerkannten Suchtberatungs- und Suchtpräventionsstelle, der für das nördliche Rheinland-Pfalz zuständigen Stelle für die Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe sowie der Geschäftsführung des Therapieverbundes Sucht zur Durchführung der Ambulanten Rehabilitation Sucht in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied und Westerwald.

Hubertus Eunicke, Pädagoge (M.A.), Leiter des Diakonischen Werkes und die Mitarbeitenden der o.g. Einrichtungen

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Familienferien

Welche Familie träumt nicht vom gemeinsamen Urlaub?! Aber nicht alle können sich einen leisten. Die Evangelische Familienerholung im Diakonischen Werk bietet vor allem allein Erziehenden, kinderreichen Familien und solchen mit behinderten Kindern einen kostengünstigen Urlaub in ihren Familienferienstätten an.

In den mehr als 50 evangelischen Familienferienstätten von der Nordsee bis zu den Alpen dreht sich alles um die Bedürfnisse von Familien. Geboten werden nicht nur preiswerte Unterkünfte und Verpflegung, sondern ungezwungener Kontakt mit anderen Familien, Freizeitprogramm für Klein und Groß sowie Kinderbetreuung. Es finden Andachten und Gottesdienste in unterschiedlicher Form statt. Für Gespräche über Themen des Glaubens und familienpädagogische Fragen, auch Erziehungsprobleme, gibt es bei einigen Ferienstätten entsprechende Angebote.

Die Familienferienstätten sind offen für jedermann unabhängig der Konfession. Der Urlaub wird je nach Einkommen von den meisten Bundesländern gefördert. Der "Katalog für Familienerholung", der von der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung herausgegeben wird, informiert über Zuschüsse und nennt Anlaufstellen, die bei der Vermittlung behilflich sind. Einzelkataloge können kostenlos gegen einen frankierten Rückumschlag (DIN A 5) bestellt oder bei uns (Zentrale, Frau Uhr) abgeholt werden.

Weitere Informationen auch unter: www.ev-familienerholung.de

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Fachdienst für Flüchtlinge und Migranten

Flüchtlingsberatung
  • Flüchtlingsberatung

  • Rechtliche Beratung

  • Psychosoziale Beratung und Begleitung

  • Gruppenarbeit

  • Information

  • Öffentlichkeitsarbeit


beraten werden:

  • Asylsuchende
  • Kontingentflüchtlinge
  • Flüchtlinge mit Duldung, Aufenthaltsbefugnis oder sonstigem Aufenthaltstatus
  • Asylberechtigte
  • Migranten und ihre Familienangehörigen

- unabhängig von Glauben und ethnischer Zugehörigkeit
- vertraulich und unentgeltlich

Beratungsziele:

  • Größtmögliche Partizipation und Integration
  • Stabilisierung der psychosozialen Situation
  • Förderung einer positiven Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Sicherung der materiellen und psychischen Existenz
  • Befähigung zu einem gesunden und eigenständigen Leben im Exil

Auf Wunsch senden wir Ihnen gerne eine umfassende Beschreibung und Konzeption unserer Arbeit zu.

Fachdienst für Flüchtlinge und Migranten

im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Altenkirchen

Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Kirsten Liebmann Dipl.-Päd.
Ute Schmidt Dipl.- Sozialarbeiterin
Termine können während der Öffnungszeiten des Diakonischen Werkes vereinbart werden.

Kirchplatz 8
57548 Kirchen
Tel.: 02741 / 3464

Sprechstunde: Kirsten Liebmannr
Dienstag: 8:30 - 12:00 Uhr

Mögliche Beratungsinhalte:

  • Informationen zu
    • Ausländer- und Asylrecht
    • Sozialhilferecht
    • Arbeitserlaubnisrecht
  • Beratung und Unterstützung in Behördenangelegenheiten
    (Erläuterung von Behördenbriefen)
  • Hilfe bei Anmeldung in Schule und Kindergarten
  • Vermittlung von Fachanwälten
  • Vermittlung von Deutschkursen
  • Begleitung bei persönlichen und familiären Problemen
  • Vermittlung in Psychotherapien

Formen der Beratung:

  • Persönliche oder telefonische Beratung während der Sprechzeiten im Büro
  • Kontaktaufnahme zu ehrenamtlichen Unterstützerinnen und Unterstützern
  • Besuch (i.d.R. auf Anfrage) in den Wohnungen und Unterkünften
  • Begleitung bei Behördengängen und beim Erstkontakt zu Psychotherapeuten oder Fachärzten

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Logo: Phoenix

Projekt "Phoenix"

Verbesserung der psychosozialen Versorgung psychisch belasteter Flüchtlinge im ländlichen Raum im nördlichen Rheinland-Pfalz
In der ägyptischen und griechischen Mythologie ist Phoenix ein heiliger Vogel. Er gilt als Symbol der ewigen Erneuerung.

Angebote

Beratung
    Beratung in asyl-, ausländer- und sozialhilferechtlichen Fragestellungen
    psychosoziale Beratung und Krisenintervention
    Vermittlung in Integrationsangebote
Gruppenangebote
    Interkulturelle Gruppentreffen
    Sprach- und Alphabetisierungskurse
Psychotherapie
    Einzel- und Familientherapie
    Erstellung von psychotherapeutischen Stellungnahmen
    Krisenintervention
Multiplikatorenarbeit
    Beratung von Angehörigen und freiwilligen MitarbeiterInnen
    Sprach- und KulturmittlerInnen-schulungen
    Fachliche Begleitung von und Austausch mit Fachkräften aus dem Sozial- und Gesundheitswesen und allen flüchtlingsrelevanten Institutionen
    Fortbildungsangebote zu den Themenbereichen "Flucht und Trauma"
    Mitarbeit in der landesweiten Arbeitsgemeinschaft Flucht und Trauma Rheinland-Pfalz

Ansprechpartnerinnen

Unser Team besteht aus der Diplom-Psychologin Gesa Mühlenberg, der Diplom-Pädagogin Kirsten Liebmann, der Diplom-Sozialpädagogin Ute Schmidt und der Verwaltungsangestellten Gabriele Uhr.

Zielgruppe

Flüchtlinge, die psychisch belastet sind und psychotherapeutische Hilfe benötigen. Flüchtlinge, deren Erlebnisse von Flucht, Folter und Entwurzelung ihre psychische Fassungskraft weit überschritten haben und die in der Folge schwerwiegende Belastungsstörungen entwickelt haben.
Psychisch belastete und traumatisierte Flüchtlinge sind - in unterschiedlichem Maße - oft nicht mehr in der Lage, einen Arbeitsalltag, eine Schul- oder Lernsituation und auch den innerfamiliären Alltag zu bewältigen. Verschärft wird ihre Situation durch ihre existentielle Unsicherheit bedingt durch ihren meist ungeklärten Aufenthaltstatus. Eine weitere gravierende Auswirkung der Belastungsreaktion sind Gedächtnisstörungen, die traumatisierte Flüchtlinge neben kulturbedingten Hemmungen daran hindern, im Anerkennungsverfahren im vollen Umfang ihr Verfolgungsschicksal vorzutragen.

Zielsetung

    Verbesserung der psychosozialen Versorgung psychisch belasteter und traumatisierter Flüchtlinge und ihrer Angehörigen
    Öffnung der Regeldienste für diesen Personenkreis (Interkulturelle Öffnung)
    Förderung der Zusammenarbeit mit ressourcenrelevanten NetzwerkpartnerInnen
    Förderung und Aufbau von Selbsthilfegruppen Betroffener und deren Angehöriger
    Einsatz und Vermittlung von spezifisch geschulten Sprach- und KulturmittlerInnen

Kontakt

Diakonisches Werk des Kirchenkreises Altenkirchen, Projekt Phoenix, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen, Tel: 02681/8008-20, Fax: 02681/8008-82
info@diakonie-altenkirchen.de
www.diakonie-altenkirchen.de
Das Projekt Phoenix wird gefördert aus Mitteln
    des Europäischen Flüchtlingsfonds der EU
    der Beauftragten der Landesregierung für Migration und Integration
Das Projekt richtet sich vornehmlich an psychisch belastete und traumatisierte Flüchtlinge aus den Landkreisen Altenkirchen und Neuwied und aus dem Westerwaldkreis

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Führerscheinkurse

Freundeskreis für suchtmittelauffällige Kraftfahrer

Führerschein weg - Hilfe - Was tun?

Wie wichtig
der Führerschein ist, merken viele erst, wenn er weg ist!!!

Wir helfen Ihnen,
die Ursachen zu ergründen, die zum Verlust der Fahrerlaubnis geführt haben - auf der Grundlage der Selbsthilfearbeit.

Wir zeigen Ihnen
Möglichkeiten und Wege, wie Sie Ihren Führerschein baldmöglichst wiedererlangen können.

Wir unterstützen Sie
bei allen rechtlichen und formalen Fragen.

Wir bieten Ihnen
fachliche Unterstützung durch unsere Suchtberatungsstelle sowie die Möglichkeit zu Einzelgesprächen mit unseren Kursleitern.

Wir organisieren
Kleingruppenseminare zur Förderung einer zufriedenen Abstinenz.

Sie wollen Ihren Führerschein wiederhaben?
Dann kommen Sie zu uns!
Wir geben Ihnen keine Garantie,
aber eine 100% ige Chance!

Ziel unserer Arbeit
ist die Aufarbeitung der Hintergründe, die zum Entzug der Fahrerlaubnis geführt haben.

Erfahren Sie,
wie Sie durch Veränderung von Lebens- und Verhaltensweisen die sogenannte "MPU" (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) bestehen.

In Kursgruppen
finden Sie Menschen, die Sie verstehen.
Die Kurse sind aus der Selbsthilfearbeit des "Freundeskreises Altenkirchen" entstanden.

Termine und Kursgebühren

Gruppenabend: Jeden Freitag 18:00 - 19:30 Uhr
Einzelgespräche: Nur nach Vereinbarung.

Die Kursgebühr beträgt 350,00 EUR*

und beinhaltet:

  • Teilnahme an:
    • Gruppenabenden
    • Kleingruppenseminaren
    • Einzelgesprächen
    • Informationsveranstaltungen
  • Kursunterlagen und Arbeitsmaterialien
  • Teilnahmebestätigung

Informationen und Anmeldung

Diakonisches Werk
Freundeskreis für suchtmittelauffällige Kraftfahrer
Hans Berger, Hans-Werner Hassel, Hans Luft, Josef Meffert, Petra Staats
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
02681 / 80 08 20
info@diakonie-altenkirchen.de


* Eine Härtefallregelung wird angewandt, wenn das Familieneinkommen unterhalb der Pfändungsgrenze liegt

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Лишён водительских прав - Что делать?

Как важны
водительские права, многие понимают лишь, когда их теряют.

Общество друзей
водителей, подверженных алкогольной и наркотической зависимости

Мы поможем вам
найти в процессе работы над собой причины, приведшие к утрате водительских прав.

Мы покажем вам
пути и возможности, которые позволят вам как можно скорее снова получить ваши права.

Мы окажем вам
поддержку во всех формально-правовых вопросах.

Мы предлагаем вам
квалифицированную поддержку в наших консультационных пунктах по вопросам зависимости от алкоголя и других наркотических средств, равно как и консультации у наших руководителей курсов.

Мы организуем
семинары с небольшим числом участников, чтобы выработать у курсантов умение воздерживаться от зависимости.

Вы хотели бы получить обратно свои водительские права?
Тогда приходите к нам!
Мы не можем дать вам никаких гарантий,
зато гарантируем 100% -ый шанс

Diakonisches Werk
Stadhallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Цель нашей работы -
анализ причин, приведших к лишению водительских прав.

Вы узнаете,
как, изменив образ жизни и привычки, вы сможете пройти так называемое «МПО» (по-немецки «MPU») - медицинское психологическое обследование.

На курсах
вы встретите людей, которые вас понимают. Сам курс возник в результате опыта «Общества друзей» Альтенкирхена по оказанию помощи для самопомощи.

Групповые занятия: По пятницам с 18:00 - 19:30
Личные беседы: Только по договорённости

Плата за курс составляет 350,00 евро*

Она включает в себя:

  • участие:
    • в групповых встречах
    • в семинарах с небольшим числом участников
    • в персональных консультациях
    • в информационных мероприятиях;
  • учебные и рабочие материалы;
  • сертификат об участии в курсах;

Справки и запись в Диаконии г. Альтенкирхен:

Diakonisches Werk
Freundeskreis für suchtmittelauffällige Kraftfahrer
Hans Berger, Hans-Werner Hassel, Hans Luft, Josef Meffert, Petra Staats
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
02681 / 80 08 20
info@diakonie-altenkirchen.de


* Лицам с низкими доходами предоставляются скидки

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Interkulturelle Kontaktgruppe für Frauen

WO?
Im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Altenkirchen
Stadthallenweg 16 (gegenüber der Stadthalle) in Altenkirchen

WANN?
Mittwochs von 9:00 - 11:30 Uhr

Wir laden herzlich ein:

  • Frauen aus verschiedenen Kulturen kennenzulernen
  • In verschiedenen Lebensformen einzutauchen
  • Probleme anzusprechen und Hilfe zu erfahren
  • Abstand von alltäglichen Sorgen zu gewinnen
  • Sich einfach mal auszuruhen
  • Mit anderen Frauen Freude zu teilen
  • Die eigene Kreativität und Vielfalt zu entdecken

Teilnehmerinnen der Interkulturellen Kontaktgruppe für Frauen sind

Flüchtlingsfrauen
Migrantinnen

aus verschiedenen Ländern und

deutsche Frauen

mit unterschiedlichen Sprachkenntnissen und vierschiedenem Temperament

Jede Frau ist recht herzlich eingeladen.

Kinder können mitgebracht werden.

Rufen Sie an oder schauen Sie einfach vorbei.

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne Ute Mewes
Mitarbeiterin der Flüchtlingsberatungstelle des Diakonischen Werkes Altenkirchen.

Tel.: 02681 / 8008-20

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Jugendmigrationsdienst (JMD)


Der JMD Altenkirchen bietet jungen Migrantinnen und Migranten Beratung und sozialpädagogische Hilfen an mit dem Ziel der Förderung ihrer sprachlichen, schulischen, sozialen und beruflichen Integration in unsere Gesellschaft.

Wir unterstützen, beraten und begleiten:

  • neu zugewanderte Jugendliche und junge Erwachsene
  • junge Menschen mit Migrationshintergrund, die schon länger in Deutschland leben
  • im Alter zwischen 12 und 27 Jahren

in allen Fragen rund um

Spracherwerb und Integrationskurse
Schule, Ausbildung und Beruf

Freizeitgestaltung

familiäre Konflikte

persönliche Probleme aller Art.:

Wir informieren über

    Sozialleistungen

    ausländerrechtliche Fragen

Die Mitarbeitenden des JMD sind während der Bürozeiten im Diakonischen Werk in Altenkirchen zu erreichen, aber auch wöchentlich in offenen Sprechstunden bei den Jugendintegrationskursträgern sowie während der JMD-Gruppenangebote in den Jugendzentren Altenkirchen und Hamm.
Ute Schmidt Stefanie Arbeiter
Der Jugendmigrationsdienst wird durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert. Mehr über die Arbeit der über 400 Jugendmigrationsdienste in Deutschland erfahren Sie auf der Internetseite www.jmd-portal.de

Tel.: 02681 / 8008-20

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S u c h t

Wenn deine Eltern trinken oder Drogen nehmen:

Sucht

Es ist nicht deine Schuld

Hallo!

Bist du besorgt, dass deine Mutter oder dein Vater zu viel trinken oder Drogen nehmen?
Du hast das Recht, dir über ihre Sicherheit und Gesundheit Sorgen zu machen, darüber was mit dir geschehen wird, dass es dir peinlich und unangenehm ist oder dass sie dich zu Unrecht kritisieren, ihre Versprechen brechen, betrunken oder unter Drogeneinfluss Auto fahren oder über viele andere Dinge, die Unberechenbarkeit und Verwirrung hervorrufen.
Obwohl du deine Eltern nicht davon abhalten kannst, Alkohol zu trinken oder Drogen zu nehmen, kannst du Schritte unternehmen, dass es dir besser geht.

Tatsachen, die du wissen solltest ...

Einer von vier Jugendlichen unter 18 Jahren lebt in einer Familie, in der eine Person Alkohol missbraucht oder unter Alkoholabhängigkeit leidet. Zahllose andere sind betroffen von Familienmitgliedern, die Drogen nehmen.

Bedenke: Du bist nicht alleine. Viele Kinder und Jugendliche sind in der gleichen Situation und es ist wichtig, darüber zu sprechen. Alkohol- und Drogenabhängigkeit ist eine Krankheit. Wenn ein Mitglied der Familie diese Krankheit hat, sind alle Familienmitglieder davon betroffen.

Bedenke: Es ist nicht deine Schuld, es ist eine Krankheit. Du hast sie nicht verursacht und du kannst sie nicht heilen. Du brauchst und verdienst Hilfe für dich selbst.
Jugendliche mit alkohol- und drogenabhängigen Eltern sind sechsfach mehr gefährdet, selbst abhängig zu werden, wenn sie Alkohol trinken oder Drogen nehmen.

Bedenke: Du kannst nicht abhängig werden, wenn du keinen Alkohol trinkst und keine Drogen nimmst.

Sorge für dich selbst ...

Sprich mit einem Erwachsenen - vielleicht mit einem Lehrer, mit Freunden deiner Eltern, mit Ärzten, den Großeltern, einer Tante oder einem Onkel, mit Nachbarn - jemand, der dir zuhört und dir bei deinem Problemen zu Hause hilft.

Suche dir Unterstützung - die Schulsozialarbeiterinnen wissen, wo du Gesprächspartner findest, die das gleiche Problem wie du haben oder hatten. Du kannst dich auch an Dirk Bernsdorff von der Fachstelle für Suchtprävention und für Kinder aus suchtbelasteten Familien beim Diakonischen Werk in Altenkirchen wenden, der dich gerne vertraulich, zusammen mit seinen Mitarbeiterinnen, unterstützt.

Bedenke: Es ist wichtig, Unterstützung bei Erwachsenen zu suchen, die dir helfen können. Es hilft wirklich, mit ihnen zu sprechen.

Beteilige dich an Aktivitäten in der Schule oder an deinem Wohnort, wo du andere Jugendliche kennen lernen kannst. Nutze deine besonderen Talente und Stärken und lerne neue Fähigkeiten kennen, an denen du Spaß hast.

Bedenke: Auch wenn die kranke Person sich keine Hilfe holt, kannst du die Hilfe bekommen, die du brauchst, um dich besser zu fühlen und ein sicheres und zufriedenes Leben zu führen.

Denke daran:

  • Ich habe die Krankheit nicht verursacht.
  • Ich kann die Krankheit nicht heilen.
  • Ich kann die Krankheit nicht kontrollieren.
  • Ich kann besser für mich selbst sorgen, wenn ich über meine Gefühle spreche.
  • Ich habe ein Recht, mir Hilfe und Unterstützung zu holen.

Du bist nicht alleine. Viele andere junge Menschen wie du leben in derselben Verwirrung und demselben Chaos, die durch Alkohol- oder Drogengebrauch in der Familie verursacht wird.
Du verdienst Hilfe; frage danach!

Für mehr Informationen

Diakonisches Werk Altenkirchen
Fachstelle für Suchtprävention und für Kinder aus suchtbelasteten Familien
e-mail: Bernsdorff@diakonie-altenkirchen.de
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: (0 26 81) 80 08-20
Fax.: (0 26 81) 80 08-82

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Kurvermittlung für Mutter/Vater und Kind

Die Kurberatung des Diakonischen Werkes vermittelt Kuren in Müttergenesungseinrichtungen.
Die Vermittlung von Vater-Kind-Kuren wird bei Bedarf auch durchgeführt.

Gesetzliche Grundlagen von Kuren:

  • Stationäre Vorsorgekuren sind im SGB V in § 24 geregelt. Sie kommen dann in Betracht, wenn eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, beseitigt werden kann.

  • Rehabilitationskuren (Müttergenesungskuren) sind im § 41 SGB V geregelt. Sie dienen dazu, eine Erkrankung zu heilen, zu verbessern oder deren Verschlimmerung zu verhüten.

Achtung - bei Müttergenesungskuren gilt:

  • Wer nicht von der Zuzahlung befreit ist, zahlt pro Kurtag 9,00 EUR (Kinder sind zuzahlungsfrei)

  • Urlaubstage dürfen für die Kurdauer nicht angerechnet werden

  • 100%-ige Lohnfortzahlung gem. § 3 Abs.1 Entgeltfortzahlungsg.

  • Regelkurdauer ist 3 Wochen. Die Kur kann auf Verordnung eines Arztes auf vier Wochen verlängert werden

Zeit für sich selber haben:

Zum Gesundwerden, Nachdenken, Austauschen mit anderen und um dabei vielleicht Perspektiven zu entdecken, die weit über das Ende der Kur hinausreichen.

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Gabriele Uhr
Susanne Zeaiter

Verwaltungsangestellte

Diakonisches Werk
- Kurberatung -
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Termine nach Vereinbarung

Die Kurberatung vermittelt Mütter mit oder ohne Kinder in geeignete Müttergenesungseinrichtungen:

Der Weg zur Kur

  • Hilfe bei der Vermittlung eines Kurplatzes
  • Beratung über die im Vorfeld der Kur notwendigen Schritte
  • Übernahme der Antragsstellung und Zusammenarbeit mit dem Kostenträger
  • Abklärung von Zuschußmöglichkeiten

Was leisten Mutter-Kind-Kuren?

Jede Einrichtung hat einen eigenen, mit den Krankenkassen vereinbarten pauschalierten Tagessatz. Dieser Satz schließt ein:

  • Unterkunft und Verpflegung
  • medizinische Versorgung einschließlich Arzthonorar
  • pädagogische Kinderarbeit und Erziehungsberatung
  • Angebote zur kreativen Entfaltung

Kuren für Frauen in Krisen

  • Frauen, die überfordert sind durch Schwierigkeiten in Familie und Beruf
  • Frauen, die isoliert sind
  • Frauen, die von Krankheit betroffen sind
  • Frauen, die Verluste erlitten haben durch Trennung und Tod

Kuren für Mütter in Krisen

  • Mütter, die eigene Beeinträchtigungen in der Kindheit nicht verarbeitet haben
  • Mütter, die Gewalt erlitten haben
  • Mütter, die perfekt erziehen wollen und sollen - und doch nicht wissen, wie

Kuren für Kinder in der Krise

  • Kinder, die eine Förderung in der Entwicklung brauchen
  • Kinder, die von Krankheit betroffen sind
  • Kinder, die Gewalt erlitten haben
  • Kinder, die Verluste erlitten haben

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Schuldner- und Insolvenzberatung

Beraten werden:

Überschuldete und von Überschuldung bedrohte

  • Familien
  • Paare
  • Einzelpersonen

- unabhängig von Glauben und Nationalität
- vertraulich und unentgeltlich

Beratungsziele:

  • Sicherung der materiellen Existenz
  • Stabilisierung der psychosozialen Situation
  • Förderung der Eigenverantwortlichkeit
  • Hilfe zur Selbsthilfe
  • Entschuldung
  • Vermeidung von erneuter Überschuldung
  • Befähigung zu einem Leben mit den Schulden

Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle

im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Altenkirchen
geeignete Stelle im Sinne des § 305 Abs. 1 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO)

Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Ulrike Duckert-Epperlein, Dipl.-Soz.päd.
Ute Weber, Soz.arb. und -pad.
Manfred Schüller, Dipl. Soz.arb.

Fachkräfte für Schuldner- und Insolvenzberatung

Terminvergabe: Nur nach telefonischer Vereinbarung ausschließlich an jedem ersten Dienstag im Monat unter 8008-44 ab 8:30 Uhr (nur sehr begrenzt freie Plätze!)

Mögliche Beratungsinhalte:

  • Haushaltsanalyse und -planung
  • Klären, Ordnen und Prüfen der Verschuldungssituation
  • Forderungsüberprüfung und Schuldnerschutz
  • Kontakte und Verhandlungen mit Gläubigern
  • Informationen in rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Fragen
  • Insolvenzberatung
  • Hilfestellung bei der Durchführung eines InsO-Verfahrens

Was ist Schuldnerberatung im Sinne der Insolvenzordnung?

  • Information über den Ablauf des Verbraucherinsolvenzverfahrens
  • Abklärung aller Faktoren, die für oder gegen ein InsO-Verfahren sprechen
  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Beratung und Vertretung
    insbesondere bei der außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern
  • ggfls. Ausstellen der Bescheinigung über das Scheitern des
    außergerichtlichen Einigungsversuches.

Weitergehende Informationen unter:

[ Zum Inhaltsverzeichnis ]

Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe

I. Vorbemerkung

Das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, fördert zur Umsetzung der zum 01.01.1999 in Kraft getretenen Insolvenzordnung (InsO) sogenannte "geeignete Stellen" im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren.

Vor diesem Hintergrund wurden neben der finanziellen Förderung spezialisierter Schuldnerberatungsstellen auf Initiative des Landesdrogenbeauftragten auch 5 integrierte Schuldnerberatungsstellen im Rahmen eines Fachkräfteprogramms in dem rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystem eingerichtet. Diese sind allesamt an einer ambulanten Sucht- bzw. Drogenberatungsstelle angegliedert. In der Zwischenzeit hat sich die Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE in Mainz diesem Programm angeschlossen.

Es handelt sich dabei um ein in der Bundesrepublik Deutschland einmaliges Fachkräfteprogramm, welches für einen Zeitraum von zwei Jahren vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik in Frankfurt am Main wissenschaftlich begleitet wurde.

Im einzelnen wurden diese Praxisstellen in Altenkirchen, Trier, Mainz, Worms und Ludwigshafen geschaffen:

Diakonisches Werk Altenkirchen
Schuldnerberatung

Ute Weber
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Telefon: 02681/8008-20
Telefax: 02681/8008-82
E-Mail: Weber@diakonie-altenkirchen.de

Caritasverband Mainz e.V. Beratung und Behandlung von Suchtkranken und deren Angehörigen

Claudius Hotz
Backmuhlstraße 10
55120 Mainz
Telefon: 06131/96292-18
Telefax: 06131/96292-20
E-mail: caritas-sucht@gmx.de

Jugend- und Drogenberatungsstelle BRÜCKE

Christiane Hofmann
Musterstraße 31
55116 Mainz
Telefon: 06131/234577
Telefax: 06131/234575
E-mail: Beratungsstelle-BRUECKE@mainz.de

Diakonisches Werk Ludwigshafen

Rudi Pajonk
Goerdeler Platz 7
67063 Ludwigshafen
Telefon: 0621/5204455
Telefax: 0621/5204456
E-mail: diakonie.lu.sub.schb@gmx.de

Verein "Mit Jugend gegen Drogen" e.V.
Jugend- und Drogenberatungsstelle

Martin Strohschein
Karmeliterstraße 2
67547 Worms
Telefon: 06241/24490
Telefax: 06241/28821
E-Mail: drobs.worms@t-online.de

Verein Suchtberatung Trier e. V.
"Die Tür"

Alfons Klauck
Lindenstraße 10
54292 Trier
Telefon: 0651/17036-0
Telefax: 0651/17036-13
E-Mail: a.klauck@die-tuer-trier.de
Homepage: www.die-tuer-trier.de

II. Zielgruppen

Das Fachkräfteprogramm richtet sich je nach konkretem Aufgabenbereich an zwei verschiedene Personenkreise.

Das Aufgabengebiet der klassischen Schuldnerberatung im Sinne der klientenzentrierte Einzelfallhilfe richtet sich demnach primär an suchtkranke bzw. ehemals suchtkranke Menschen, deren soziale Situation durch eine individuelle Ver- bzw. Überschuldungsproblematik gekennzeichnet ist und die ihren Wohnsitz oder aber ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Rheinland-Pfalz haben.

Als Suchtkranke werden in diesem Zusammenhang sowohl Menschen mit einer stoffgebundenen (Alkohol, Medikamente und illegale Drogen) als auch mit einer stoffungebundenen (Essstörungen, pathologisches Glückspielen o.ä.) Abhängigkeitserscheinung verstanden.

Ziel ist es insbesondere bei der Personengruppe der ehemals suchtkranken Menschen, diesen durch die Aufarbeitung der individuellen Ver- bzw. Überschuldungssituation bei ihren sozialen und beruflichen (Re-) Integrationsbemühungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Im Rahmen der Aufgabenbereiche der kollegialen Fall- und Fachberatung sowie der Fortbildung sind weitere Adressaten des Fachkräfteprogramms der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystems sowie flankierender sozialer Dienste, die in ihrer beruflichen Praxis mit ver- bzw. überschuldeten (ehemals) suchtkranken Menschen konfrontiert sind.

Ziel ist es dabei diesen Personenkreis in einem ersten Schritt - sofern dies noch nicht der Fall sein sollte - für die Problematik der Ver- bzw. Überschuldung von (ehemals) suchtkranken Menschen zu sensibilisieren um darauf aufbauend die schuldnerberaterischen Kompetenzen dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Suchtkrankenhilfesystems zu entwickeln bzw. zu fördern.

III. Aufgabengebiete und Programmschwerpunkte

Das Fachkräfteprogramm der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" bietet im wesentlichen folgende einrichtungs- und trägerübergreifende Aufgabenschwerpunkte an:

  1. einzelfallorientierte Schuldner- und Insolvenzberatung
  2. kollegiale Fallberatung
  3. kollegiale Fachberatung
  4. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
  5. Kooperation und Vernetzung

1. Schuldner- und Insolvenzberatung

Dieser Aufgabenbereich umfasst neben der allgemeinen Sozial- und Schuldnerberatung unter anderem auch die Insolvenzberatung im engeren Sinne. Im einzelnen bedeutet dies:

  • die Durchführung von Kriseninterventionen
  • die Einleitung von Schuldnerschutzmaßnahmen
  • das Sichern und Prüfen von Gläubigerunterlagen
  • die Bestandsaufnahme sämtlicher Schulden
  • die Entwicklung einer Sanierungsstrategie
  • das Führen von Gläubigerverhandlungen
  • die Abwicklung der konkreten Entschuldungsmaßnahmen
  • Durchführung des außergerichtlichen Einigungsversuches
  • Unterstützung bei der Beantragung eines Insolvenzverfahrens
  • Begleitung während der einzelnen Verfahrensabschnitte

Die mittlerweile sechs Beratungsstellen sind im Sinne des § 305 I Nr.1 InsO als sogenannte ´geeignete Stelle´ anerkannt, womit diese in der Lage sind, das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches im Vorfeld der Beantragung des gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens amtlich zu bescheinigen.

Diese einzelnen Aufgabenbereiche werden während des gesamten Beratungsprozesses durch eine psychosoziale Begleitung der Schuldnerinnen und Schuldner ergänzt, um die mit der individuellen Ver- bzw. Überschuldungsproblematik regelmäßig einhergehenden psychosozialen Notlagen zu bearbeiten. In diesem Sinne versteht sich die Schuldnerberatung als ganzheitliches Hilfs- und Unterstützungsangebot.

Reine suchtspezifische Aspekte oder Problembereiche, wie bspw. die Therapievermittlung oder die gesprächstherapeutische Rückfallprophylaxe, sollen dagegen grundsätzlich von anderen, darauf spezialisierten Fachkräften aus dem Suchtkrankenhilfesystem abgedeckt werden. In diesem Sinne stellt das Fachkräfteprogramm der "Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe" ein zielgruppen- und aufgabenspezifisches Angebot dar, welches die klassischen Beratungs- und Behandlungsangebote der Sozialen Arbeit innerhalb der therapeutischen Kette qualifiziert ergänzt.

2. Kollegiale Fallberatung

Der Aufgabenbereich der kollegialen Fallberatung richtet sich insbesondere an die Kolleginnen und Kollegen des rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystems sowie der angrenzenden psychosozialen Dienste, die selbständig und federführend die integrierte Schuldnerberatung bei ihrer (ehemals) suchtkranken Klientel bereits durchführen oder zukünftig durchführen wollen. Diese sollen bei konkreten schuldnerberatungsspezifischen Fragestellungen rechtlicher, verfahrenstechnischer und/oder methodischer Art qualifizierte Unterstützung finden können. Im einzelnen können solche Angebote sein:

  • Bereitstellung von Formulierungshilfen
  • Bereitstellung von Arbeitsmaterialien
  • gemeinsame Prüfung und Bewertung von Gläubigerunterlagen
  • gemeinsame Erarbeitung von Interventionsstrategien
  • gemeinsame Entwicklung von Sanierungskonzepten

Bei komplexen Ver- bzw. Überschuldungssituationen von Klienten, deren fachgerechte Aufarbeitung in der jeweiligen Einrichtung nicht gewährleistet ist, können diese Einzelfälle vollständig oder aber einzelne Teilbereiche davon an die Kolleginnen und Kollegen des Fachkräfteprogramms übergeben werden.

Die kollegialen Fallbesprechungen zwischen den Kollegen und den Kolleginnen des Fachkräfteprogramms und den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der jeweiligen Einrichtungen können dabei grundsätzlich telefonisch oder aber - nach vorheriger Absprache - persönlich unter Einbeziehung des jeweiligen Klienten erfolgen.

3. Kollegiale Fachberatung

Im Gegensatz zur kollegialen Fallberatung folgt das Aufgabensegment der kollegialen Fachberatung einem einzelfallübergreifendem Ansatz. Schuldnerberatungsspezifische Fragestellungen werden themenzentriert, d.h. von den spezifischen Gegebenheiten eines konkreten Einzelfall abstrahiert, erörtert.

In Ergänzung zu den oben bereits genannten Angeboten, beinhaltet die kollegiale Fachberatung unter anderem:

  • Bereitstellung von Gerichtsurteilen
  • Bereitstellung von Fachartikeln
  • Initiierung von regionalen Arbeitskreisen "Sucht und Schulden"
  • Klärung fachlicher Fragen

Zum Zwecke der praktischen Umsetzung der Aufgabenbereiche der kollegialen Fall- und Fachberatungen wurden von den Fachstellen themenspezifische Arbeitskreise bzw. Foren (derzeit in Ludwigshafen und Altenkirchen) initiiert, in deren strukturellen Rahmen ein systematischer Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachkräfteprogramms und den interessierten Kolleginnen und Kollegen aus den jeweiligen Einrichtungen des regionalen Suchtkrankenhilfesystems erfolgt.

4. Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

Für die Fachkräfte des Suchtkrankenhilfesystems, die sich für die Thematik "Sucht und Schulden" interessieren, sollen Fortbildungsangebote entwickelt werden, in deren Rahmen rechtliche und finanzwirtschaftliche Grundlagen des Tätigkeitsfeld der Schuldnerberatung vermittelt werden sollen.

Im Vorfeld dazu soll eine Erhebung durchgeführt werden, um somit durch die Erschließung des Fortbildungsbedarfes der Fachkräfte in dem hiesigen Drogenhilfesystem ein bedürfnisgerechtes und zielgruppenadäquates Qualifizierungskonzept entwickeln zu können.

5. Externe Kooperation und regionale Vernetzung

Die externe Kooperation zwischen den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachkräfteprogramms und den Fachkräften in den regional ansässigen Einrichtungen des Suchtkrankenhilfesystems stellt den strukturierten Rahmen für eine systematische Zusammenarbeit dar.

Darüber hinaus werden Kooperationsbezüge zu spezialisierten Schuldnerberatungsstellen, Verbraucherzentralen und schuldnerberatungsspezifischen Arbeitskreisen sowie Praktikerforen aufgebaut.

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Suchtberatung

Alle Mitarbeiter/innen der Beratungsstelle sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Beratung ist kostenlos und - wenn Sie es wünschen - auch anonym.
Die Beratung ist nicht an eine Konfessionszugehörigkeit gebunden.

Wir bieten Ihnen

  • Beratung bei Abhängigkeitserkrankungen und Gefährdungen
  • Information über Abhängigkeitserkrankungen
  • Gespräche mit Abhängigen und/oder Angehörigen
  • Vermittlung in stationäre Therapien
  • Durchführung von ambulanter Rehabilitation (Einzel- und Gruppentherapie)
  • Nachsorge nach stationärer Entwöhnungsbehandlung

Suchtberatungsstelle

im Diakonischen Werk des Kirchenkreises Altenkirchen

Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Doris Große Dipl.-Soz.päd
Margit Schneider Sozialarb. (grad)

Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung

Wissen Sie, dass...

  • Alkoholismus eine Krankheit ist?
  • diese Krankheit nur durch Abstinenz zum Stillstand gebracht werden kann?
  • jede/r von uns suchtgefährdet sein kann?
  • wir unterschiedlichen "Süchten" ausgesetzt sind?
  • Suchtverhalten zu einer Persönlichkeitsveränderung führen kann?
  • Suchtverhalten die Leistungsfähigkeit beeinträchtigt?
  • Suchtverhalten Beziehungen und Bindungen gefährden und belasten kann?
  • Suchtverhalten oft Ursache für familiäre und häusliche Streitigkeiten ist?
  • Suchtverhalten zu Problemen am Arbeitsplatz führen kann?

Gott gebe mir

die Gelassenheit,
Dinge hinzunehmen,
die ich nicht ändern kann,

den Mut,
Dinge zu ändern,
die sich ändern lassen

und die Weisheit,
das eine vom anderen
zu unterscheiden.

R. Niebuhr
(frei nach Epiktet)

Sucht und Drogen Hotline 01805 - 31 30 31
Wir möchten abschließend auf die Sucht- und Drogen Hotline hinweisen. Anonym und rund um die Uhr gibt es bundesweit Hilfe unter 01805 - 31 30 31. Dieser Dienst ist kostenpflichtig mit 14 Cent pro Minute.

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Selbsthilfe für Suchtkranke

Freundeskreis für Suchtkranke und ihre Angehörigen

Der Freundeskreis versteht sich als Helfergemeinschaft. Er arbeitet mit Beratungsstellen und Fachkliniken für Abhängigkeitskranke eng zusammen. Die Gruppe gibt Kraft und Selbstvertrauen für ein sinnerfülltes Leben.

Aufgaben

  • Suchtkranken soll zu einem suchtmittelfreien, zufriedenen Leben verholfen werden
  • Informationen, Beratung und Begleitung Betroffener und ihre Angehörigen bei der Überwindung der Suchtkrankheit
  • Gemeinschaft mit Gleichgesinnten und deren Angehörigen
  • Aufklärungsmaßnahmen zur Überwindung von Vorurteilen und Diskriminierung

Treffen wöchentlich, Donnerstag: 20:00 Uhr
Wo? Stadthallenweg 16, Altenkirchen (linker Hauseingang, Untergeschoss)

Nähere Informationen erhalten Sie im:

Diakonischen Werk des Kirchenkreises Altenkirchen
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel.: 02681 / 8008-20

Öffnungszeiten:

Mo. - Do.: 08:30 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 10:00 - 12:00 Uhr

Beratungstermine nach telefonischer Vereinbarung

Kontaktadressen und Internetseiten:

www.drugcom.de ist die Homepage mit Onlineberatung der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung. Jugendliche können hier anonym bleiben und sich trotzdem eine erste Beratung holen. Man kann auch anonym testen, wie abhängig man von einer Droge ist.

www.drogenbeaufragte.de ist Teil der Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Sicherung, hier gibt es noch mehr Kontaktadressen und Informationen, was die Bundesregierung an Projekten zur Drogenarbeit installiert.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen:

Bundesweit zentrale Adresse für Hilfeanfragen und Informationen und Weitervermittlung an regionale Stellen. Drogenambulanz: Für Jugendliche, junge Erwachsene und deren Familien.
Westring 2, 59065 Hamm; Tel.: 0 23 81 / 90 15-0, Fax: (0 23 81) 90 15 30
E-Mail: info@dhs.de
Homepage: www.dhs.de

Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf:

Martinistraße 52, 20246 Hamburg: www.uke.uni-hamburg.de

Selbsthilfe für Drogenabhängige aller Art und Hilfe für Eltern:

Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung Selbsthilfegruppen (Nakos)
Wilmersdorfer Str. 39, 10627 Berlin, Tel.: 0 30 / 31 01 89 60 Fax: 0 30 / 31 01 89 70
E-Mail: selbsthilfe@nakos.de
Homepage: www.nakos.de

Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Drogenarbeit e.V.:

c/o Jürgen Heimchen, Steinbeck 16, 42119 Wuppertal
E-Mail: akzeptierende.eltern@t-online.de
Homepage: www.akzeptierende-eltern.de

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Suchtprävention für Kinder

Wenn Eltern Suchtprobleme haben, wirkt sich das immer auf die gesamte Familie aus und ganz besonders auf die Kinder. Die Kinder erleben auch Unsicherheiten, Ängste und Sorgen, mit denen sie häufig alleine bleiben.

Neben vielen bestehenden Angeboten für Abhängige soll unsere Gruppe ein Schritt zur Verbesserung der Situation dieser Kinder sein.

Die Nöte der Kinder wollen wir in der Gruppe aufgreifen und Entlastung, Spiel und Spaß anbieten.

Unser Gruppenangebot umfaßt zunächst 12 Gruppenstunden mit je einem Elternvor- und -nachgespräch. Ca. alle 6 Wochen findet ein Elterngespräch statt.

Die Kindergruppe ist ein Angebot der Fachstelle für Suchtprävention und für Kinder aus suchtbelasteten Familien des Diakonischen Werkes Altenkirchen.

Geleitet wird die Gruppe von

Dirk Bernsdorff
Fachkraft für Suchtprävention im Diakonischen Werk Altenkirchen, Lehrer, Suchttherapeut, Psychodrama-Leiter

und

einer Gruppe von ehrenamtlichen Suchtkrankenhelferinnen und -helfern.

Wenn Ihr Kind teilnehmen möchte und Sie weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an:

Dirk Bernsdorff

Diakonisches Werk
Fachstelle für Suchtprävention und für Kinder aus suchtbelasteten Familien
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen

Telefon: 02681 / 8008-20
Telefax: 02681 / 8008-82

Wie wir arbeiten:

  • Kennenlernspiele und Kontaktübungen
  • Bewegungs- und Interaktionsspiele
  • Wahrnehmungsübungen
  • Rollenspiele und Psychodrama
  • Entspannungsübungen und Phantasiereisen
  • Gefühls- und Körperübungen
  • Musik- und Malangebote
  • Handpuppen
  • Märchen und Geschichten
  • Erlebnisreise in die Natur

Rahmen- und Teilnahmebedingungen

  • Für Mädchen und Jungen
  • Gruppengröße 6-8 Kinder
  • 14-tägig
  • Einverständnis der Eltern muss vorliegen
  • Freiwillige Teilnahme des Kindes
  • Elternvor- und -nachgespräche
  • Elterngesprächsgruppe
  • Die Gruppe ist vertraulich (wir haben Schweigepflicht)
  • Das Gruppenangebot ist kostenlos

    Donnerstags 17:00 - 19:00 Uhr

    Ort: Regenbogen - Kindergarten Altenkirchen
         Hofstr. 11
         57610 Altenkirchen
         (für jüngere Kinder)
und im Diakonischen Werk (für die älteren)

Weitere Infos zum Thema:
www.encare.de Auf dieser Seite finden Sie Hintergrundinformationen zu den Risikofaktoren Alkohol und innerfamiliäre Gewalt, Publikationen und Links, Informationen zu ENCARE-Projekten sowie zum Deutschen und Internationalen ENCARE-Netzwerk.

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Betreuung und Schaffung von Arbeitsgelegenheiten

Wir helfen Ihnen, die richtigen Informationen zu finden, wenn Sie

  • als Arbeitgeber eine Stelle für eine "Arbeitsgelegenheit" einrichten wollen
  • als derzeit Arbeitsloser eine solche Stelle suchen
  • sich für alles rund um den Arbeitsmarkt interessieren

Dazu bieten wir Ihnen an:

  • ausführliche Beratung vor Einrichtung der Stellen
  • kontinuierliche Begleitung der Einsatzstellen und der Mitarbeitenden
  • Qualifizierung der Mitarbeitenden
  • Hilfestellung bei Bewerbungen nach Ende der Maßnahmen
  • Bibliothek mit Fachliteratur

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
Ihre Arbeitsagentur oder Ihr Jobcenter

und an

Monika Boos-Becker vormittags
Telefon: 02681 / 8008-33 (vormittags)
Fax: 02681 / 8008-82
e-Mail: boos@diakonie-altenkirchen.de

Wir sind für Sie im Auftrag der Jobcenter und der Arbeitsagenturen tätig.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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