Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe
Die Verknüpfung von Suchtkrankenhilfe und Schuldnerberatung verbessert die Chancen auf eine erfolgreiche berufliche und soziale Integration nachhaltig, da die einzelnen Schritte zur Bewältigung einer Suchterkrankung mit dem Prozess der Entschuldung abgestimmt werden können. Deshalb fördert das Land Rheinlandpfalz sechs gesonderte Fachstellen zur Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe. Diese Fachstellen tragen wesentlich dazu bei, dass suchtkranken Menschen frühzeitig geholfen werden kann. Darüber hinaus bieten sie eine kollegiale Fall- und Fachberatung für andere Fachkräfte und Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe an. Die Beratung erfolgt unabhängig, vertraulich und kostenfrei.
Das Angebot für aktuell oder ehemals suchtkranke Menschen, die überschuldet oder von einer Überschuldung bedroht sind:
- Kriseninterventionen bei drohendem Wohnungsverlust, drohender Energiesperre, drohender Ersatzfreiheitsstrafe
- Schuldnerschutzmaßnahmen
- Sichten, Ordnen und Vervollständigen der Gläubigerunterlagen
- Haushalts- und Budgetberatung
- Entwicklung von Sanierungskonzepten
- Führen von Gläubigerverhandlungen
- Abwicklung der Entschuldungsmaßnahmen
- Insolvenzberatung
Sie haben Interesse an der Schuldnerberatung der Suchtkrankenhilfe Rheinland-Pfalz und haben Ihren Wohnsitz in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, Koblenz, Westerwaldkreis, Ahrweiler, Mayen-Koblenz oder im Rhein-Lahn-Kreis?
Die Anmeldung zur Schuldnerberatung findet ausschließlich telefonisch immer am ersten Werktag des Monats, ab 8.30 Uhr statt. Sie erreichen uns unter Tel. 02681/8008 20. Teilen Sie uns bitte deutlich bei der Anmeldung Ihr Interesse an der Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe mit.
Für dringende inhaltliche Fragen bieten wir eine telefonische Notfallsprechstunde an. Diese erreichen Sie immer mittwochs von 12.00 – 13.00 Uhr unter der 02681/8008-22.
Das Angebot für Kolleginnen und Kollegen des rheinland-pfälzischen Suchtkrankenhilfesystems:
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- Kollegiale Fall- und Fachberatung
- als einzelfallbezogene und einzelfallübergreifende Unterstützung bei schuldnerberatungsspezifischen Fragestellungen
- Schuldnerberatungsspezifischer Arbeitskreis
Sie haben Interesse an der kollegialen Fall- und Facharbeit der Schuldnerberatung der Suchtkrankenhilfe Rheinland-Pfalz und arbeiten als Fachkraft im Suchthilfesystem in den Landkreisen Altenkirchen, Neuwied, Koblenz, Westerwaldkreis, Ahrweiler, Mayen-Koblenz oder im Rhein-Lahn-Kreis?
Dann melden Sie sich gerne telefonisch unter 02681-800820 oder per Email schuldnerberatung@diakonie-altenkirchen.de.
Spezifische Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen für (ehemals) suchtkranke Menschen wurden in Trier, Mainz, Ludwigshafen, Altenkirchen und Worms eingerichtet. Die Schuldnerberatung in der Suchtkrankenhilfe der Diakonie Altenkirchen ist zuständig für das nördliche Rheinland-Pfalz (Landkreise Altenkirchen, Neuwied, Koblenz, Westerwaldkreis, Ahrweiler, Mayen-Koblenz oder im Rhein-Lahn-Kreis).
Der Erfolg des Entschuldungsprozesses erfordert eine verbindliche sowie kontinuierliche Mitarbeit. Die Beratung basiert auf dem Selbsthilfeprinzip, was eine hohe Motivation und aktive Mitarbeit der Ratsuchenden voraussetzt. Aufgrund oft komplexer finanzieller und persönlicher Problemlagen ist ein langfristiger Prozess notwendig. Die Beratung umfasst neben der Schuldenbereinigung auch sozialpädagogische Aspekte zur Stabilisierung der Lebenssituation.

