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Schwangerenkonfliktberatung

Mit der Frau, nicht gegen sie! Schwanger, und was jetzt?

Sie brauchen jetzt jemanden, der Ihnen zuhört, ohne zu beeinflussen, der Ihre ganz spezielle Lebenssituation versteht; der Ihnen hilft, Ihre eigene Entscheidung zu treffen.

Als anerkannte Beratungsstelle nach §219 Strafgesetzbuch bieten wir in einer Schwangerschaftskonfliktsituation Beratung an.

Bei uns erhalten Sie Auskunft zu rechtlichen Fragen und finanziellen Hilfen.

Wir stellen Ihnen auf Wunsch nach erfolgter Beratung die erforderliche Beratungsbescheinigung aus und können Sie über verschiedenen Methoden und Möglichkeiten eines Schwangerschaftsabbruchs informieren.

Wie auch immer Sie sich entscheiden, wir, die Beraterinnen, werden Ihren ganz persönlichen Entschluss respektieren und Sie auf Ihrem Weg begleiten – so weit und so lange, wie Sie es wünschen.

Wir unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie, je nach Wunsch auch gemeinsam mit Ihrem Partner oder einer anderen, für Sie wichtigen Person.

Unsere Beratung ist kostenlos, anonym und ergebnisoffen, d.h. ohne Beeinflussung Ihrer persönlichen Entscheidung.

Nachbetreuung

Manchmal ist es sehr schwer, einen Schwangerschaftsabbruch zu verarbeiten, Gefühle von Schuld und Leere, Traurigkeit oder Ablehnung dem Partner gegenüber entstehen.

Es kann hilfreich sein, nicht alles „mit sich alleine abzumachen“, sondern in der Beratung das Gespräch zu suchen.

Auch hier können Sie Kontakt zu unserer Beratungsstelle aufnehmen!

Büro Altenkirchen                                               

Stadthallenweg 12                                                 

57610 Altenkirchen                                                 

Telefon (02681) 82496-12                                     

info@beratungsstelle-altenkirchen.de          

Büro Betzdorf

Rainstraße 1

57518 Betzdorf

Telefon (02681) 82496-19

info@beratungsstelle-altenkirchen.de

Sie suchen eine staatlich anerkannte Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle, bei der Sie die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung erhalten?

Das können Sie von uns erwarten:

  • Die Beratung erfolgt nach dem Grundsatz: Mit der Frau und nicht gegen sie.
  • Wir respektieren die schwierige Lage, in der sie sich als Frau oder Paar durch eine ungewollte Schwangerschaft befinden.
  • Wir begleiten bei der Entscheidungsfindung, frei von familiärem, gesellschaftlichem oder moralisierendem Druck.
  • Wir unterstützen beim Entscheidungsprozess und bieten einen geschützten Rahmen, in dem über Gefühle, Ängste und Erwartungen gesprochen werden kann.
  • Wir informieren über alle rechtlichen und medizinischen Fragen.
  • Wir informieren über alle finanziellen und weiteren Hilfen, die Ihnen eine Entscheidung für die Fortsetzung der Schwangerschaft ermöglichen könnten.
  • Wir informieren über Familienplanung und Empfängnisverhütung.
  • Wir begleiten bei der Verarbeitung eines Schwangerschaftsabbruches.
  • Sie erhalten nach telefonischer Anmeldung sehr kurzfristig einen Beratungstermin.
  • Wir achten auf die Einhaltung der Schweigepflicht und die Datenschutzbestimmungen.

Die Konfliktberatung kann auf Wunsch anonym erfolgen. Ein Gespräch über einen Schwangerschaftskonflikt ist nicht für die Ohren von Kindern geeignet. Wir bitten deshalb betroffene Frauen oder Paare, nicht mit ihren Kindern zur Beratung zu kommen.