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Transparenz & Compliance

Transparenzbericht Diakonisches Werk des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen
für das Jahr 2022

Das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen sieht seine Aufgabe darin, sich für sozial Benachteiligte einzusetzen und mit Informationen und konkreter Hilfestellung dazu beizutragen, der Ausgrenzung von Menschen entgegenzuwirken. Gleichzeitig ist das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen auch Empfänger von staatlichen und kirchlichen Zuwendungen. Vor diesem Hintergrund wird als wichtig erachtet, Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit zu wahren und Rechenschaft über die Strukturen, Finanzen und Leistungen des Werkes abzulegen. Dabei orientiert sich das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen an den „Transparenzstandards von Caritas und Diakonie“.

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation:
Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen
Stadthallenweg 16
57610 Altenkirchen
Tel. +49 2681 800820
Fax. +49 2681 800882
info @diakonie-altenkirchen.de

Rechtsform: KdöR über den Ev. Kirchenkreis Altenkirchen (Träger)

Gründungsjahr: 1959, damals Evangelischer Gemeindedienst für Innere Mission

2. Satzung, Organisationsziele, Leitbild
Das Diakonische Werk als Teil der „verfassten“ Kirche ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Altenkirchen (Körperschaft des öffentlichen Rechts).
Die allgemeinen Organisationsziele und Aufgaben des Diakonischen Werkes des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen sind in der Satzung vom 12.11.2011 und der Geschäftsordnung festgehalten.

Das Leitbild und die Leitlinien stehen für das Selbstverständnis und die Grundprinzipien des Diakonischen Werks Altenkirchen.

3. Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
Name des erteilenden Finanzamts: Altenkirchen-Hachenburg
Ordnungsnummer: 2702/000650510986
Datum der letzten Erteilung: 08.10.2021
Zeitraum: 01.01.2022 bis 31.12.2024

Das Finanzamt Altenkirchen-Hachenburg bescheinigt dem Ev. Kirchenkreis Altenkirchen, dass sie eine Körperschaft im Sinne des § 38 Abs. 3 KStG und § 44a Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 EStG, somit juristische Person des öffentlichen Rechts ist, die ausschließlich und unmittelbar kirchlichen Zwecken dient.

Mit der Erfüllung der in § 2 der Satzung festgelegten Aufgaben verfolgt das Diakonische Werk unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Organigramm Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen

Organe des Diakonischen Werkes sind gemäß der Satzung die Kreissynode, der Kreissynodalvorstand, der Geschäftsführende Ausschuss und die Geschäftsführung.

Kreissynode: https://kk-ak.de/wir-ueber-uns/synode/
Kreissynodalvorstand: https://kk-ak.de/wir-ueber-uns/kreissynodalvorstand/

Geschäftsführender Ausschuss:
Vorsitzende: Superintendentin Andrea Aufderheide
Weitere Mitglieder: Rita Buntenkötter, Gerd Dittmann

Geschäftsführung: Margit Strunk

Es gibt angemessene in der Satzung und Geschäftsordnung festgelegte Leitungs- und Aufsichtsstrukturen, in denen eindeutig geregelt ist, wer zu Entscheidungen und Vertretungen befugt ist.

5. Bericht über die Tätigkeiten
Zu den Fachdiensten zählen:
Schuldner- und Insolvenzberatung
Suchtberatung und –prävention
Flüchtlings- und Migrationsberatung,
Allgemeine Soziale Beratung
Kurberatung
Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung EUTB,
Soziale Beratung Schwangerer, Schwangerenkonfliktberatung,
Trennungs-/Scheidungsberatung sowie Erziehungsberatung, Familien- und Paarberatung und Lebensberatung.
Das Diakonische Werk ist Integrierte Familienberatungsstelle, Träger des Mehrgenerationenhauses und Hauses der Familie „Mittendrin“, Kooperationspartner der örtlichen Tafel und Beschäftigungsträger von AGHs. Wir setzen auf interdisziplinäre Zusammenarbeit in unseren Teams und der Fachdienste untereinander. Unsere Angebote sind vielfach inklusiv ausgerichtet. Wir verstehen uns als verlässlichen Netzwerkpartner im Sozialraum. Mit zugehenden Angeboten und mobiler Beratung versuchen wir die besonderen Bedarfe im ländlichen Raum zu berücksichtigen. Wir unterstützen Menschen in materiellen und sozialen Notlagen kostenfrei und unabhängig von Nationalität und Religion.

Veröffentlichungen und Berichte unter www.diakonie-altenkirchen.de

6. Personalstruktur
Das Diakonische Werk Altenkirchen beschäftigt zum Stichtag 31.12.2022 „nach Köpfen“ insg. 26 hauptamtlich Mitarbeitende, davon 3 Mitarbeitende in geringfügiger Beschäftigung und zusätzlich für die Mitarbeit in Projekten gelegentlich Honorarkräfte. Der Frauenanteil an den Beschäftigten liegt bei annähernd 90 %; der Teilzeitanteil bei 70 %. Freiwillige im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Bundesfreiwilligendienst wurden nicht beschäftigt. Im Diakonischen Werk des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen sind zum Stichtag annähernd 50 Personen ehrenamtlich engagiert.

7/8. Angaben zu Mittelherkunft und Mittelverwendung
Die Finanzierung des Diakonischen Werkes Altenkirchen erfolgt überwiegend durch staatliche Zuwendungen (Bund, Land, Kommunen), kreis- und landeskirchliche Zuschüsse und durch Spenden.
Mittel werden ausschließlich nur für die angegebenen Zwecke und die damit verbundenen notwendigen Verwaltungsausgaben eingesetzt. Die Verwendung der Mittel folgt den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Wirksamkeit.
Es kommt der Tarifvertrag BAT-KF zur Anwendung. Für öffentlich geförderte Stellen gilt das Besserstellungsverbot gemäß § 44 BHO.

Das Diakonische Werk des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen hat den Jahresabschluss 2020 nach den Vorschriften der Wirtschafts- und Verwaltungsverordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland (WiVO) in der Fassung vom 14. September 2018 aufgestellt.
Im Jahr 2020 hat das Diakonische Werk des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen Spenden/Kollekten in Höhe von 57.210,46 € erhalten.

Der Jahresabschluss sowie der Lagebericht des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen wurden von der Rechnungsprüfungsstelle der Evangelischen Kirche im Rheinland, Außenstelle Südrhein-Saar für das Geschäftsjahr 2020 geprüft. Die Rechnungsprüfungsstelle Südrhein-Saar hat mit Datum vom 13.10.2023 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

9. Gesellschaftliche Verbundenheit mit Dritten, z.B. Partnerorganisationen, Mitgliedschaftsverhältnisse
Das Diakonische Werk des Evangelischen Kirchenkreises Altenkirchen ist Mitglied des Diakonischen Werkes Rheinland-Westfalen-Lippe e. V. / Diakonie RWL.
Im Kontext der einzelnen Arbeitsfelder bestehen vereinzelt Mitgliedschaften in Dachverbänden, Arbeitsgemeinschaften und Organisationen im Sozialraum: BAGFA e. V., Landesarbeitsgemeinschaft Mehrgenerationenhaus / Haus der Familie, Seniorenhilfe Altenkirchen e. V. Es besteht ein Förderverein für das Mehrgenerationenhaus Altenkirchen in Trägerschaft des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen.

Die Geschäftsführung des Diakonischen Werkes des Ev. Kirchenkreises Altenkirchen ist geborenes Vorstandsmitglied und Vorsitzende des Betreuungsverein Diakonie e.V. mit Sitz in Altenkirchen.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10% Prozent des Gesamtbudgets ausmachen
Keine