Einladung zur offenen Sprechstunde
Anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung laden wir Sie herzlich zu unserer offenen Sprechstunde ein.
Wann?
Mittwoch, 17. Juni 2026
09:00 bis 11:00 Uhr
Die offene Sprechstunde bietet die Möglichkeit, sich unverbindlich über Fragen rund um Schulden, finanzielle Schwierigkeiten zu informieren. Nutzen Sie die Gelegenheit für ein persönliches Gespräch und erste Orientierung.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihr Team der Schuldnerberatung
Diakonie Altenkirchen, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen
Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 – das Pfändungsschutzkonto
Im Rahmen der jährlichen bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung macht die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen auf das Pfändungsschutzkonto aufmerksam. „In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen – Tendenz steigend. Viele Betroffene sind daher auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern“, berichten die Schuldnerberaterinnen.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es Verbraucher: innen, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen erläutern: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene Kontoinhaber: innen müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen“, so die Beraterinnen, „sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf einer festgelegten Frist an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden“.
Um den Pfändungsschutz herzustellen, oder auch um einen erhöhten Freibetrag zu beantragen, benötigen Verbraucher: innen die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden.
Eine Beantragung des erhöhten Freibetrages mit Hilfe der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Altenkirchen ist grundsätzlich kurzfristig möglich. Die Schuldnerberatung ist für Anfragen zur Freibetragserhöhung telefonisch erreichbar unter 02681-800820 und per E-Mail unter schuldnerberatung@diakonie-altenkirchen.de.
Seit Beginn dieses Jahres ist auch eine Online-Beantragung möglich unter www.konbeo.nrw. KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto), der z. Z. bundesweit ausgebaut wird. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen gehört mit zu den Testregionen für das Online-Verfahren. Die Schuldnerberaterinnen erklären: „Mit dieser Anwendung können alle notwendigen Angaben direkt online gemacht und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochgeladen werden. KonBeO bietet den Vorteil, dass ein Antrag ohne persönliches Erscheinen in Ruhe zuhause ausgefüllt und unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden kann. Ein Antrag wird hier im Kreis Altenkirchen durch die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie bearbeitet. Anfragende erhalten dann digital eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank“.
Der Bedarf an P-Kontenbescheinigungen und auch die Beratungsanfragen zum Thema Schulden und Insolvenz sind stetig steigend auf hohem Niveau. Dies ist auch deutlich spürbar für die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen: „Um den realen Beratungsbedarf zu decken, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher
gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen“.
Schuldnerberatungsstellen arbeiten schon jetzt an der Kapazitätsgrenze; aufgrund der erhöhten Nachfrage führt das leider zu Wartezeiten, so auch im Kreis Altenkirchen. Da es sich bei der sozialen Schuldnerberatung oft um einen längerfristig angelegten Prozess handelt, sind die freien Beratungsplätze sehr begrenzt. Wir verstehen die Notsituationen der Ratsuchenden und geben unser Bestes, um möglichst vielen Menschen zu helfen. – so die Schuldnerberatung der Diakonie Altenkirchen.
Seit Beginn dieses Jahres ist auch eine Online-Beantragung möglich unter www.konbeo.nrw. KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto), der z. Z. bundesweit ausgebaut wird. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen gehört mit zu den Testregionen für das Online-Verfahren. Die Schuldnerberaterinnen erklären: „Mit dieser Anwendung können alle notwendigen Angaben direkt online gemacht und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochgeladen werden. KonBeO bietet den Vorteil, dass ein Antrag ohne persönliches Erscheinen in Ruhe zuhause ausgefüllt und unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden kann. Ein Antrag wird hier im Kreis Altenkirchen durch die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie bearbeitet. Anfragende erhalten dann digital eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank“.
Der Bedarf an P-Kontenbescheinigungen und auch die Beratungsanfragen zum Thema Schulden und Insolvenz sind stetig steigend auf hohem Niveau. Dies ist auch deutlich spürbar für die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen: „Um den realen Beratungsbedarf zu decken, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher
gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen“.
Schuldnerberatungsstellen arbeiten schon jetzt an der Kapazitätsgrenze; aufgrund der erhöhten Nachfrage führt das leider zu Wartezeiten, so auch im Kreis Altenkirchen. Da es sich bei der sozialen Schuldnerberatung oft um einen längerfristig angelegten Prozess handelt, sind die freien Beratungsplätze sehr begrenzt. Wir verstehen die Notsituationen der Ratsuchenden und geben unser Bestes, um möglichst vielen Menschen zu helfen. – so die Schuldnerberatung der Diakonie Altenkirchen.

