Vor 10 Jahren, am 01.05.2014, trat der Abschnitt 6 des Gesetzes „zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten“ (SchKG) in Kraft. Die in diesem Abschnitt beschriebene, sogenannte „vertrauliche Geburt“ ermöglicht es schwangeren Personen, die sich in einer Notlage befindenden, ihre Schwangerschaft mit Hilfe einer Schwangerenberatungsstelle geheim zu halten.
Die Gründe der Entscheidung für eine vertraulichen Geburt sind sehr vielfältig. Häufig werden genannt: schwierig empfundene Lebensumstände wie Angst vor Überforderung, große finanzielle Sorgen, komplexe Beziehungsdynamiken, Suchtprobleme, psychische Erkrankungen oder Angst vor Gewalt. Ebenso wird die Ablehnung einer (erneuten) Schwangerschaft durch das soziale Umfeld befürchtet.
Diese Umstände können dazu führen, dass sich die schwangere Person ein Leben mit Kind nicht vorstellen kann. Daher erfolgt im Rahmen der vertraulichen Geburt, unter einem Pseudonym, eine medizinisch betreute Entbindung, häufig gepaart mit einer Adoptionsfreigabe. Die Besonderheit an der vertraulichen Geburt ist, dass das vertraulich entbundene Kind ab dem 16. Lebensjahr das Recht hat, die wahre Identität der Person zu erfahren, die es entbunden hat. Das Pseudonym wird durch die Fachkraft der vertraulichen Geburt der Schwangerenberatungsstelle und die schwangere Person gewählt und mit den Geburtsdaten des Kindes an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgraben (BAFzA) gesandt. In diesem Umschlag sind Pseudonym und wahrer Name der entbindenden Person enthalten.
Wie dieser kurze Einblick in die wichtigsten Aspekte rund um eine vertrauliche Geburt erahnen lässt, sind an einem reibungslosen Ablauf des Prozesses viele Akteur*innen beteiligt. Aktuell fand nun ein weiteres „Netzwerktreffen vertrauliche Geburt im Kreis Altenkirchen“ im Kulturhaus in Hamm mit den direkt involvierten Institutionen und Einrichtungen statt. Die regionalen Schwangerenberatungsstellen (Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. – Geschäftsstelle Betzdorf, Diakonisches Werk Altenkirchen und pro familia Beratungsstelle Hachenburg) sowie die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes in Altenkirchen bereiteten das Treffen vor, zu dem Vertreter*innen des DRK Krankenhauses Kirchen, Hebammen, Frauenärzt*innen, Jugendämter, Standesämter, Familiengerichte und der Rettungsdienst geladen waren.
Neben einer Vertiefung der Verfahrensabläufe und gesetzlichen Grundlagen der vertraulichen Geburt sowie der sich meist anschließenden Adoptionsfreigabe erhielten die Anwesenden Einblick in eine Evaluationsstudie des InterVal-Instituts aus dem Jahr 2019. Hierbei wurden die am Prozess der vertraulichen Geburt beteiligten Akteur*innen zu ihren Erfahrungen befragt. Danach wurden im Zeitraum der ersten vier Jahre des Gesetzes über 2.000 Personen zur vertraulichen Geburt beraten. Davon entschieden sich 22% für die vertrauliche Geburt, nachdem auch andere Hilfsangebote aufgezeigt worden waren. Die Zahl der vertraulichen Geburten stabilisierte sich im Verlauf der Jahre (ca. 110 für die gesamte Bundesrepublik pro Jahr). Mittlerweile fand eine neue Erhebung statt, die Ergebnisse wurden jedoch noch nicht veröffentlicht.
Bei Fragen und weiterem Informationsbedarf stehen die regionalen Schwangerenberatungsstellen (Caritasverband Rhein-Wied-Sieg e.V. – Geschäftsstelle Betzdorf, Tel. 02741-9758919; Diakonisches Werk Altenkirchen, Tel: 02681 – 8249612; pro familia Beratungsstelle Hachenburg, Tel. 02662 – 945141) sowie die Adoptionsvermittlungsstelle (Tel. 02681/810) gerne zur Verfügung.
Für Schwangere in Konfliktsituationen gibt es deutschlandweit das kostenlose und barrierefreie 24-Stunden-Hilfetelefon mit mehrsprachiger Beratung unter 0800 – 4040020. Auch Angehörige, Ehrenamtliche oder Fachkräfte können sind an die Hotline wenden.