P-Konto-Bescheinigungen jetzt online beantragen
Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, die eine P-Konto-Bescheinigung benötigen, diesen wichtigen Antrag bequem und einfach online stellen. Möglich macht dies die innovative Webanwendung „KonBeO“ (Konto Bescheinigung Online), die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt und durch das Familienministerium des Landes gefördert wurde.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen beteiligt sich aktiv an diesem zukunftsweisenden Projekt.
Die neue Webanwendung ermöglicht es den Nutzern, ihre Anfragen digital zu stellen. Die Nutzung ist aufgrund der Förderung des Familienministeriums NRW kostenfrei
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein spezielles Bankkonto, das Menschen dabei hilft, ihr Geld vor einer Kontopfändung zu schützen. Es gewährleistet, dass ein bestimmter Betrag, der als Pfändungsfreibetrag bezeichnet wird, stets verfügbar bleibt. Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.560 Euro pro Monat.
Zusätzlich können weitere Beträge, beispielsweise für Unterhaltspflichten, nach entsprechender Nachweisführung freigegeben werden. Sollte der automatische Freibetrag nicht ausreichen, ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Diese ist nun nicht nur bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, sondern jetzt auch über das KonBeO-Portal erhältlich.
Vorteile der neuen Webanwendung
- Einfache Beantragung: Der Online-Antrag ist benutzerfreundlich gestaltet und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung.
- Kostenfreier Zugang: Dank der Förderung durch das Familienministerium ist die Nutzung der Plattform für alle Antragsteller kostenlos.
Für weitere Informationen und die Nutzung der Online-Anwendung besuchen Sie bitte die Website: www.konbeo.de

