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„Gemeinsam Radeln für alle!“ am Freitag den 19.06.2026

Am Freitag den 19.06.2026 startet wieder unsere geführte Tour am Parkplatz von Wäller Sport,

die Touren sind auf Familien zugeschnitten (ca. 10-20km) und werden begleitet von K.H. Bachmann und R. Jungen.

Insbesondere besteht hierbei die Möglichkeit, die von der Diakonie unter Förderung von Aktion Mensch angeschafften E-Bike-Tandems, das Rollstuhlmitnahmetandem und das Fun-to-Go-Paralleltandem dabei auszuprobieren. Auf dem einen Tandem kann eine Person mit Rollstuhl mitgenommen werden, auf dem anderen eine Person, die nicht selbstständig radeln könnte, aber mobil genug ist, um auf den Sitz zu steigen. Beide haben E-Antrieb, so dass das Radeln nicht zu anstrengend wird. (Wer dieses Angebot nutzen möchte, sollte sich vorher bei der Diakonie unter 02681-8008-20 melden, damit keine Überbuchung der Tandems entsteht).

Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 – Einladung zur offenen Sprechstunde

Einladung zur offenen Sprechstunde

Anlässlich der Aktionswoche der Schuldnerberatung laden wir Sie herzlich zu unserer offenen Sprechstunde ein.

Wann?
Mittwoch, 17. Juni 2026
09:00 bis 11:00 Uhr

Die offene Sprechstunde bietet die Möglichkeit, sich unverbindlich über Fragen rund um Schulden, finanzielle Schwierigkeiten zu informieren. Nutzen Sie die Gelegenheit für ein persönliches Gespräch und erste Orientierung.

Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Ihr Team der Schuldnerberatung

Diakonie Altenkirchen, Stadthallenweg 16, 57610 Altenkirchen

 

Aktionswoche Schuldnerberatung 2026 – das Pfändungsschutzkonto

Im Rahmen der jährlichen bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung macht die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen auf das Pfändungsschutzkonto aufmerksam. „In Deutschland kommt es monatlich zu rund 300.000 bis 350.000 Kontopfändungen – Tendenz steigend. Viele Betroffene sind daher auf das Pfändungsschutzkonto angewiesen, um ihr Existenzminimum zu sichern“, berichten die Schuldnerberaterinnen.
Das Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ermöglicht es Verbraucher: innen, einen gesetzlich festgelegten monatlichen Grundfreibetrag automatisch vor Pfändungen zu schützen. Die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen erläutern: „Das Pfändungsschutzkonto schützt automatisch einen gesetzlich festgelegten monatlichen Freibetrag. Für Menschen mit Unterhaltspflichten oder besonderen Lebenslagen können erhöhte Freibeträge gelten.“ In der Praxis frieren Banken bei einer Kontopfändung das Guthaben auf dem Girokonto zunächst ein. „Betroffene Kontoinhaber: innen müssen dann aktiv die Umwandlung in ein P-Konto beantragen“, so die Beraterinnen, „sonst wird keine Miete bezahlt, kein Abschlag für die Energieversorgung eingezogen und es steht auch kein Geld für den Einkauf von Lebensmitteln oder Medikamenten zur Verfügung. Das Geld würde nach Ablauf einer festgelegten Frist an den pfändenden Gläubiger überwiesen werden“.
Um den Pfändungsschutz herzustellen, oder auch um einen erhöhten Freibetrag zu beantragen, benötigen Verbraucher: innen die Unterstützung ihres Kreditinstitutes, von Schuldnerberatungsstellen und unter Umständen auch von Gerichten oder Vollstreckungsbehörden.
Eine Beantragung des erhöhten Freibetrages mit Hilfe der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung der Diakonie Altenkirchen ist grundsätzlich kurzfristig möglich. Die Schuldnerberatung ist für Anfragen zur Freibetragserhöhung telefonisch erreichbar unter 02681-800820 und per E-Mail unter schuldnerberatung@diakonie-altenkirchen.de.
Seit Beginn dieses Jahres ist auch eine Online-Beantragung möglich unter www.konbeo.nrw. KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto), der z. Z. bundesweit ausgebaut wird. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen gehört mit zu den Testregionen für das Online-Verfahren. Die Schuldnerberaterinnen erklären: „Mit dieser Anwendung können alle notwendigen Angaben direkt online gemacht und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochgeladen werden. KonBeO bietet den Vorteil, dass ein Antrag ohne persönliches Erscheinen in Ruhe zuhause ausgefüllt und unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden kann. Ein Antrag wird hier im Kreis Altenkirchen durch die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie bearbeitet. Anfragende erhalten dann digital eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank“.
Der Bedarf an P-Kontenbescheinigungen und auch die Beratungsanfragen zum Thema Schulden und Insolvenz sind stetig steigend auf hohem Niveau. Dies ist auch deutlich spürbar für die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen: „Um den realen Beratungsbedarf zu decken, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher
gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen“.
Schuldnerberatungsstellen arbeiten schon jetzt an der Kapazitätsgrenze; aufgrund der erhöhten Nachfrage führt das leider zu Wartezeiten, so auch im Kreis Altenkirchen. Da es sich bei der sozialen Schuldnerberatung oft um einen längerfristig angelegten Prozess handelt, sind die freien Beratungsplätze sehr begrenzt. Wir verstehen die Notsituationen der Ratsuchenden und geben unser Bestes, um möglichst vielen Menschen zu helfen. – so die Schuldnerberatung der Diakonie Altenkirchen.

Seit Beginn dieses Jahres ist auch eine Online-Beantragung möglich unter www.konbeo.nrw. KonBeO ist ein digitaler Zugangsweg zum Erhalt einer P-Konto-Bescheinigung (Erhöhung des Freibetrags auf einem Pfändungsschutzkonto), der z. Z. bundesweit ausgebaut wird. Die soziale Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonisches Werkes Altenkirchen gehört mit zu den Testregionen für das Online-Verfahren. Die Schuldnerberaterinnen erklären: „Mit dieser Anwendung können alle notwendigen Angaben direkt online gemacht und dabei die erforderlichen Unterlagen einfach hochgeladen werden. KonBeO bietet den Vorteil, dass ein Antrag ohne persönliches Erscheinen in Ruhe zuhause ausgefüllt und unabhängig von Öffnungszeiten gestellt werden kann. Ein Antrag wird hier im Kreis Altenkirchen durch die anerkannte Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle der Diakonie bearbeitet. Anfragende erhalten dann digital eine offizielle Bescheinigung gem. § 903 ZPO zur Vorlage bei Ihrer Bank“.
Der Bedarf an P-Kontenbescheinigungen und auch die Beratungsanfragen zum Thema Schulden und Insolvenz sind stetig steigend auf hohem Niveau. Dies ist auch deutlich spürbar für die Schuldnerberaterinnen der Diakonie Altenkirchen: „Um den realen Beratungsbedarf zu decken, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Angebote und das Schaffen zusätzlicher
gemeinnütziger Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen unerlässlich. Die Finanzierung der Schuldnerberatung muss eine angemessene personelle und materielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen ermöglichen und die Berücksichtigung tariflicher Löhne, Verwaltungs- und Sachkosten sowie regelmäßige Fortbildungen und Angebote der Supervision umfassen“.
Schuldnerberatungsstellen arbeiten schon jetzt an der Kapazitätsgrenze; aufgrund der erhöhten Nachfrage führt das leider zu Wartezeiten, so auch im Kreis Altenkirchen. Da es sich bei der sozialen Schuldnerberatung oft um einen längerfristig angelegten Prozess handelt, sind die freien Beratungsplätze sehr begrenzt. Wir verstehen die Notsituationen der Ratsuchenden und geben unser Bestes, um möglichst vielen Menschen zu helfen. – so die Schuldnerberatung der Diakonie Altenkirchen.


www.diakonie-altenkirchen.de

5. Spiel und Mitmachfest am 30.Mai 2026

Samstag, 30. Mai 14 – 17 Uhr 
Ein Nachmittag voller Spiel, Spaß und Mitmachaktionen für Groß und Klein! Zahlreiche Vereine aus der Region sind mit dabei und sorgen für ein buntes Programm mit kreativen Spielen, spannenden Aktionen und viel Vergnügen.
Picknickwiese: Bringt eure Decken und euer Lieblingspicknick mit – gemeinsam genießen wir den Sommer im Grünen!

  • Informationsstand (Ausgabe der Stempelkarten)

  • Sporting Taekwondo (Pratzentraining, Vorführung)

  • KOMPA (Fußball, Boule, Wikingerschach, Riesen Jenga, Insektentabu, Slackline)

  • SRS (Sportangebot)

  • Schützenverein Leuzbach- Bergenhausen e.V. (Blasrohr und Zielspiel)

  • Diakonisches Werk Beratungsstelle (Wurfspiel und Entenangeln)

  • Diakonisches Werk EUTB (Rollstuhl und – Blindenstockparcours)

  • Mehrgenerationenhaus / Haus der Familie (Parkdetektiv)

  • Kinderschutzbund Altenkirchen (Motorik Übungen)

  • Kreismusikschule (Musikangebot)

  • Jugendkunstschule (Keramikwerkstatt)

  • Katholische Kirchengemeinde (Kreativangebot mit Speckstein, Freundschaftsbändern und Schminken)

  • Familienbildung Kreisverwaltung AK (Geräuschememory und Fühlbox)

Ort: Parc de Tarbes Altenkirchen

Veranstalter: Arbeitskreis Familie Altenkirchen

 

 

#HierEntstehtWIR

#HierEntstehtWIR

Am 23. Mai feiern wir unser gemeinsames Engagement für Demokratie und Miteinander.

Unser E-Bike-Tandem Projekt in 57610 Altenkirchen — gefördert von der @aktion_mensch — bietet ab diesem Frühjahr, Menschen mit Beeinträchtigungen neue Mobilitätsmöglichkeiten und macht so Teilhabe möglich. Die Aktion Mensch fördert rund 9.500 Projekte, die vor Ort Barrieren abbauen und Inklusion stärken. Was bedeutet soziale Gerechtigkeit für dich?

#aktionmenschgefördert
#aktionmensch
#diakonie

Informationen unter:
EUTB Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung
Frau Anette Hoffmann-Kuhnt
anette.hoffmann@diakonie-altenkirchen.de
Telefon: 02681-8008-20

 

Dank einer Förderung von Aktion Mensch konnten letztes Jahr zwei hochwertige E-Bike-Tandems angeschafft werden. Diese speziellen Fahrräder sind darauf ausgelegt, Menschen mit Beeinträchtigungen, die nicht selbstständig am Straßenverkehr teilnehmen können, gemeinsame Erlebnisse zu ermöglichen. Das erste E-Tandem bietet Platz für zwei Personen, die nebeneinander sitzen. Eine Person lenkt und schaltet, während beide die Pedale bedienen können – wahlweise mit oder ohne Unterstützung. Ein praktischer Korb mit Stockständer ermöglicht die Mitnahme von Hilfsmitteln.

Das zweite E-Tandem, ist mit einer Transportplattform ausgestattet, die die Mitnahme einer Person im Rollstuhl unter Berücksichtigung gängiger Sicherheitsvorschriften ermöglicht. Eine Seilwinde erleichtert das Aufziehen auch schwererer Personen auf die Plattform. Beide E-Bikes verfügen über eine Elektrounterstützung mit zwei Akkus und erreichen eine Reichweite von bis zu 80 Kilometern, was sie ideal für Ausflüge in die Natur macht.

EUTB-Aktion „Willst du mein „B“ sein?“

Zum diesjährigen Stadtfest wartet die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) mit einer besonderen Aktion auf – „Willst du mein „B“ sein? – und viele fragen sich, was soll das denn heißen?

Die Aktion bezieht sich auf das Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis. Es bedeutet, es besteht die Notwendigkeit ständiger Begleitung im öffentlichen Raum, im Straßenverkehr und im Nahverkehr. Bus und Bahn erlauben die kostenlose Mitnahme der Begleitperson, Außerdem gewähren viele private und öffentliche Einrichtungen, wie Kinos, Schwimmbäder oder Museen der Begleitperson freien oder ermäßigten Eintritt.

Weil viele Menschen mit komplexeren Beeinträchtigungen gerne öfter ins Kino, Theater, zum Fußball oder auf Reisen gehen würden, dazu aber häufig auf Beförderung oder Mitnahme angewiesen sind, hat die EUTB Postkarten entworfen mit dem Slogan „Willst du mein „B“ sein?“ Übers Glücksrad (am Sonntag den 02.Mai.2026) gibt es 10 Kinogutscheine und 3 Gutscheine für die Stadthalle zu gewinnen. Natürlich nur, wenn man ein B im Ausweis hat….

Außerdem laden wir Menschen dazu ein, sich bei uns zu melden, wenn sie bereit sind, eine Person mit Behinderung zu begleiten.

Die EUTB berät zu allen alle Fragen rund um Schwerbehinderung, Antragstellung, die Versorgungsmedizinischen Grundsätze und den behinderungsbedingten Hilfebedarf.

Mit freundlicher Unterstützung der Aktion Mensch.
Für die professionelle Unterstützung bedanken wir uns bei Fotografin Beate Armbruster und bei den Darstellern des Theater TONNE Reutlingen.

Dritter Aktionstag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai 2026 in Flammersfeld

Am Dienstag, den 5. Mai 2026, findet in Flammersfeld der dritte Aktionstag
anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen
statt. Beginn ist um 16 Uhr am Bürgerhaus Flammersfeld. Die Veranstaltung knüpft an die
erfolgreichen Aktionstage der vergangenen zwei Jahre an und setzt erneut ein deutliches
Zeichen für Inklusion, Barrierefreiheit und gesellschaftliche Teilhabe.
Unter dem diesjährigen Motto „Gemeinsam sichtbar – gemeinsam stark“ lädt der „Runde
Tisch Inklusion“ Menschen mit und ohne Behinderungen, Angehörige, Fachkräfte sowie alle
Interessierten ein, sich zu informieren, auszutauschen und aktiv für mehr Gleichstellung
einzutreten. Ziel ist es, bestehende Barrieren im Alltag aufzuzeigen und gemeinsam für
Verbesserungen einzustehen.
„Fast jeder 10. Mensch in Deutschland ist schwerbehindert und nur 1 % davon sind mit ihrer
Behinderung geboren. Die allermeisten Beeinträchtigungen werden im Laufe des Lebens
erworben.“, erklärt Judith Gondorf vom „Runden Tisch Inklusion“. „Inklusion ist kein
Nischenthema. Barrierefreiheit geht uns alle an, und zwar nicht erst, wenn wir selbst oder
unsere Angehörigen betroffen sind – sondern jetzt.“
Die Veranstaltung beginnt mit einer öffentlichen Kundgebung, Reden und Musikbeiträgen vor
dem Bürgerhaus. Dabei stehen Themen wie barrierefreier Zugang zu öffentlichen Gebäuden,
inklusive Bildung, Teilhabe am Arbeitsleben sowie selbstbestimmtes Wohnen im Fokus.
Wie in den letzten Jahren wird es im Anschluss wird es einen bunten und fröhlichen
Spaziergang durchs Dorf geben, der wieder am Bürgerhaus endet. Dort warten Getränke,
Essen und vor allem die Flying Tornados. Das Trio aus dem bergischen Land kommt mit
Gitarre, Kontrabass, Gesang und Mundharmonika und wird die Veranstaltung mit ihrem
vielfältigen Programm und guter Laune in ein Konzert und ein musikalisches Erlebnis der
Extraklasse verwandeln.
Die Aktionstage der letzten Jahre und die riesen Beteiligung an der Podiumsdiskussion zum
Thema Teilhabe und Gleichstellung des Runden Tisches im Februar zeigen, wie groß das
Interesse und der Wunsch nach Veränderungen bei den Menschen ist. Und so bildet
Flammersfeld dieses Jahr auch nur den Auftakt von mehreren Veranstaltungen zum Thema
Inklusion und Teilhabe. Ob beim Familientag in Altenkirchen, oder dem Aktionstag
„Neuwied vereint“, die Woche der Inklusion findet dieses Jahr in der Region einiges an
Beachtung.
Wie immer legt der „Runde Tisch Inklusion“ großen Wert auf eine niedrigschwellige,
barrierearme Gestaltung. Die gesamte Veranstaltung ist wie immer kostenfrei.
Teilnehmende die gerne unterstützen möchten, oder Unterstützung benötigen (auch Hin- und
Rückfahrt), melden sich bitte unter info@grips-raum.de.

Neues Angebot: P-Konto-Bescheinigung jetzt auch Online!

P-Konto-Bescheinigungen jetzt online beantragen

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger, die eine P-Konto-Bescheinigung benötigen, diesen wichtigen Antrag bequem und einfach online stellen. Möglich macht dies die innovative Webanwendung „KonBeO“ (Konto Bescheinigung Online), die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelt und durch das Familienministerium des Landes gefördert wurde.

Die Schuldner- und Insolvenzberatung des Diakonischen Werkes Altenkirchen beteiligt sich aktiv an diesem zukunftsweisenden Projekt.

Die neue Webanwendung ermöglicht es den Nutzern, ihre Anfragen digital zu stellen. Die Nutzung ist aufgrund der Förderung des Familienministeriums NRW kostenfrei

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, ist ein spezielles Bankkonto, das Menschen dabei hilft, ihr Geld vor einer Kontopfändung zu schützen. Es gewährleistet, dass ein bestimmter Betrag, der als Pfändungsfreibetrag bezeichnet wird, stets verfügbar bleibt. Aktuell beträgt dieser Freibetrag 1.560 Euro pro Monat.

Zusätzlich können weitere Beträge, beispielsweise für Unterhaltspflichten, nach entsprechender Nachweisführung freigegeben werden. Sollte der automatische Freibetrag nicht ausreichen, ist eine P-Konto-Bescheinigung erforderlich. Diese ist nun nicht nur bei anerkannten Schuldnerberatungsstellen, sondern jetzt auch über das KonBeO-Portal erhältlich.

Vorteile der neuen Webanwendung

  • Einfache Beantragung: Der Online-Antrag ist benutzerfreundlich gestaltet und ermöglicht eine schnelle Bearbeitung.
  • Kostenfreier Zugang: Dank der Förderung durch das Familienministerium ist die Nutzung der Plattform für alle Antragsteller kostenlos.

 

Für weitere Informationen und die Nutzung der Online-Anwendung besuchen Sie bitte die Website:  www.konbeo.de